Aktuelles

Förderung von E-Lastenfahrrädern

Ab dem 1. Oktober 2024 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern. Antragsberechtigt sind u. a. private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige). 

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Förderstart zweite Runde (E-)Lastenräder

Die Stadt Frankfurt am Main fördert bald wieder den Neuerwerb von Lastenrädern mit Elektroantrieb (1.000 Euro) und ohne Elektroantrieb (500 Euro). In der zweiten Förderrunde können sowohl Unternehmen, Privatpersonen als auch Vereine, mit Sitz in Frankfurt am Main entsprechende Förderungen erhalten. Die Anträge können ab dem 15. Februar 2022 gestellt werden. Da das gesamte Fördervolumen auf rund 600.000 Euro festgesetzt ist und die Summe der ersten Förderrunde sehr schnell ausgeschöpft war, wird eine frühzeitige Beschaffung aller notwendigen Dokumente mit anschließender Antragstellung dringend empfohlen. Alle weiterführenden Informationen finden Sie hier.

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