Ab dem 1. Oktober 2024 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern. Antragsberechtigt sind u. a. private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige). 

Förderfähig sind Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger. Förderanträge können ab dem 1. Oktober gestellt werden. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides darf die Bestellung bzw. der Kauf erfolgen. Der Verfahrensablauf ist ausführlich in einem Merkblatt zur Förderung von E-Lastenfahrrädern dargestellt. 

Mehr Infos hier: BAFA – E-Lastenfahrräder 

Claus Lauth
Author: Claus Lauth